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Mietverwaltung Wohnungseigentum



Informationen zu unserem Verwaltungsservice

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Unsere Leistungen umfassen die Verwaltung von Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung für Wohnungen und Gewerbeobjekte.


Gesetzliche Grundlagen


Bei der Verwaltung von Miethäusern ist das BGB die gesetzliche Grundlage.

Im Fall von Eigentumswohnungen zeigt das Wohnungseigentumsgesetz die Mindestleistungen des Verwalters auf (§ 27 WEG).

Die gesetzlichen Regelungen werden in der Regel durch einen Verwaltervertrag ergänzt, der die Einzelheiten regelt.

Grundleistungen


Um einen Bezug zu der erwarteten Leistung für das vereinbarte Verwalterhonorar zu erhalten,
unterscheiden alle Verwalterverträge zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen (auch als besondere Leistungen, Mehrleistungen, Sonderleistungen bezeichnet).

Mit der regelmäßig gezahlten Verwaltervergütung sind die Grundleistungen abgedeckt.

Deshalb sollten diese Leistungen möglichst detailliert aufgeführt sein.

Zusatzleistungen


Zusatzleistungen werden üblicherweise für Arbeiten vereinbart, welche nicht permanent anfallen,
wie zum Beispiel Gerichtsverfahren, größere Baumassnahmen etc.